Verabschiedung Pfarrer Goetze und Familie am Pfingstmontag, den 28. Mai um 17 Uhr – herzliche Einladung zum Gottesdienst und anschließendem Zusammensein
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Pressemitteilung Nr. 41 / 2008 des Evangelischen Dekanats Rodgau:

Kein Grund zur Verunsicherung bei der Neuregelung (der Abgeltungssteuer)

 

 

Eine Neuregelung beim Einzug der Kirchensteuer auf Zinseinnahmen sorgt derzeit für Verunsicherung in der Region: Durch die Abfrage der Konfession auf Formularen, die Banken und Sparkassen dieser Tage an alle Inhaber von Konten versandt haben, ist bei einigen Kirchenmitgliedern der falsche Eindruck entstanden, die neuen Steuerregelungen brächten finanzielle Mehrbelastungen für Kirchenmitglieder mit sich.

 

Entsprechende Anfragen in Gemeindebüros und im Haus der Evangelischen Kirche in Dietzenbach nimmt das Evangelische Dekanat Rodgau nun zum Anlass, auf diese Sorgen zu reagieren: Wie das Dekanat mitteilt, handelt es sich bei den vom Staat veranlassten Neuregelungen nicht um eine Neuerhebung von Kirchensteuern, sondern lediglich um eine Übergangsregelung für die Art und Weise, wie die so genannte „Zinsabschlagssteuer“ eingezogen wird. An der generellen Steuerpflicht ändere sich nichts, die pauschale Berechnung bringe für manche Steuerzahler sogar Vergünstigungen mit sich. Die Evangelische Kirche erwarte deshalb nicht unerhebliche Einbußen bei der Kirchensteuer, teilt das Dekanat mit.

 

Wie andere Einkünfte auch, müssen Zinserträge aus Vermögen bislang auch schon versteuert werden. Ab Januar 2009 wird dies pauschal mit 25 Prozent veranschlagt. Die Kirchensteuer beläuft sich lediglich auf neun Prozent dieses Steuerbetrags; pro 1000 Euro Vermögen bei einer Verzinsung von 4% beläuft sich die Kirchensteuer im Jahr damit auf weniger als einen Euro.

 

Deswegen bittet Dekan Carsten Tag die Mitglieder der Kirche herzlich, sich nicht verunsichern zu lassen und auf den Formularen als Konfession „evangelisch“ anzugeben: Denn die Einnahmen aus der Kirchensteuer sind die Grundlage jeder seelsorgerlichen und sozialen Arbeit der Kirche. „Aus ihr werden Angebote für alle Altersgruppen vor Ort in der Kirchengemeinde ebenso mitfinanziert wie unsere flächendeckende Arbeit, etwa in der Notfall- und Telefonseelsorge, in Diakoniestationen und die Erhaltung der Kirchengebäude.“

 

Erste Fragen rund um Kirchen- und Zinsabschlagssteuer beantwortet die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auf ihrer Internetseite www.ekhn.de. Weitere Informationen zur Kirchensteuer und zu ihrer Verwendung sind erhältlich beim Evangelischen Dekanat Rodgau, Telefon 06074/48461-16.

 

 

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