| kircheneintritt
Was ist, wenn ich in die Kirche eintreten möchte, austreten möchte, konvertieren möchte?
Wenn Sie getauft sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten einzutreten.
- Sie rufen bei uns an und vereinbaren einen Termin mit dem Pfarrer.
- Sie können auch jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen.
Soweit es Ihnen möglich ist. Bringen Sie einen Taufschein mit. Zum Abschluss dieses Gesprächs erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Mit der Bestätigung durch den Pfarrer/die Pfarrerin ist der Eintritt vollzogen.
Da für uns solch ein Eintritt nicht nur ein formaler Akt ist, feiern wir ihn in einem der nachfolgenden Abendmahlsgottesdienst in der Gemeinde.
Wenn Sie nicht getauft sind, treten Sie mit der Taufe ein. Bei der Erwachsenentaufe steht gegenüber der Kindertaufe der Bekenntnischarakter bzw. die bewusste Entscheidung im Vordergrund.
Wenn Sie austreten möchten, müssen Sie dies beim Ortsgericht erklären.
Wenn Sie vom katholischen Glauben zum evangelischen wechseln möchten oder umgekehrt, müssen sie bei der einen Kirche Ihren Austritt und bei der anderen Ihren Eintritt erklären.
Dazu noch grundsätzlich: Jemand, der aus der Kirche austritt, lässt seine Mitgliedschaft ruhen. Das erklärt er gegenüber dem Amtsgericht (Kirchengemeinde erhält darüber lediglich eine Mitteilung), und dann zahlt er keine Kirchensteuer mehr. Wer austritt kann bestimmte Rechte nicht für sich in Anspruch nehmen. Dazu gehört: er kann nicht kirchlich bestattet werden und er kann nicht Taufpate werden.
Dieser Schritt ist aber nicht endgültig: Denn die Taufe als Zusage Gottes an uns Menschen gilt jedem Getauften lebenslänglich. Aus der Taufe kann man nicht austreten und damit streng genommen auch nicht aus der Kirche, soweit sie als Gemeinschaft der Heiligen vor Gott verstanden wird.
Daraus folgt: Wer die Ruhephase der Mitgliedschaft beenden will, wer also wieder eintritt, der braucht das nur im Pfarramt zu erklären und ein entsprechendes Formular zu unterschreiben und ist dann sofort wieder Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
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